Information an die Bevölkerung
Veröffentlicht in Aktuelles am 9. April 2009
Zweckbestimmung von 5‰ der eigenen Steuer Auch heuer ist es wieder möglich, dass jede Person neben der Zweckbestimmung für religiöse Zwecke im Ausmaß von 8‰ auch 5‰ der eigenen Einkommenssteuer für soziale Zwecke be¬stimmen kann. Die geschuldete Einkommenssteuer wird dadurch nicht erhöht, sondern sie wird nur teilweise zweckbestimmt. Man muss also nicht mehr Steuern bezahlen, [...]